Barrierefreiheit · BFSG
Barrierefreie Website: Was das BFSG wirklich verlangt
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Viele Betriebe sind gar nicht betroffen — und werden trotzdem gerade mit Angst-Mails zur Nachrüstung gedrängt. Hier steht, wie es wirklich aussieht.
Das BFSG setzt eine EU-Richtlinie um und verpflichtet bestimmte Unternehmen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu machen. Der Haken an der aktuellen Aufregung: Die Pflicht trifft längst nicht jede Website — und gleichzeitig lohnt sich Barrierefreiheit auch dort, wo sie keine Pflicht ist. Beides gehört in denselben Satz, sonst wird aus einem Gesetz ein Verkaufstrick. Wir sagen Ihnen kostenlos, in welche Gruppe Ihre Website fällt.
Erst prüfen, dann reden
Ob das BFSG Sie überhaupt betrifft, klären wir kostenlos — bevor irgendjemand über Umbauten spricht.
Eingebaut statt nachgerüstet
Jede Website von uns wird von Anfang an barrierefrei gebaut. Das kostet bei uns keinen Aufpreis — Nachrüsten woanders schon.
Ohne Fachchinesisch
WCAG, EN 301 549, BFSGV — wir übersetzen die Normen in eine Handvoll konkreter Punkte, die Ihre Seite erfüllt oder nicht.
Wen das BFSG betrifft — und wen nicht
Betroffen sind Websites und Apps, über die Verbraucher Verträge abschließen oder buchen können: Online-Shops, Terminbuchung, Reservierung, Bestellformulare. Reine Visitenkarten-Websites ohne solche Funktionen fallen in der Regel nicht unter das Gesetz.
Dazu kommt die wichtigste Ausnahme: Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten — weniger als zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz — sind von der Pflicht für ihre Dienstleistungen ausgenommen. Ein großer Teil der Handwerker, Praxen und lokalen Dienstleister muss also gar nicht.
Wichtig trotzdem: Wer betroffen ist und nichts tut, riskiert Abmahnungen und Bußgelder. Und die Abgrenzung ist im Einzelfall knifflig — genau dafür gibt es unseren kostenlosen Check. Eine Rechtsberatung ersetzt er nicht, aber er sagt Ihnen ehrlich, ob Sie das Thema entspannt oder ernst angehen sollten.
Was eine barrierefreie Website ausmacht
Barrierefreiheit ist kein Zauberwerk, sondern Handwerk nach Norm — maßgeblich sind die WCAG-Kriterien, auf die auch das BFSG über die europäische Norm EN 301 549 verweist. Konkret heißt das unter anderem: ausreichende Farbkontraste, Bedienbarkeit komplett per Tastatur, Alternativtexte für Bilder, saubere Überschriften-Struktur, Formulare mit echten Beschriftungen und Fehlermeldungen, die man versteht. Dazu Respekt vor Systemeinstellungen wie reduzierter Bewegung.
Das meiste davon sieht man einer guten Website nicht an — man merkt es erst, wenn es fehlt. Deshalb ist Nachrüsten teurer als Richtig-Bauen: Wer Barrierefreiheit von Anfang an mitdenkt, bezahlt sie praktisch nicht extra.
Warum sich das auch ohne Pflicht rechnet
Rund jeder zehnte Mensch in Deutschland lebt mit einer Behinderung, dazu kommen Ältere, Menschen mit schlechtem Sehvermögen und alle, die eine Website eben doch mal nur mit Tastatur oder Vorlesefunktion bedienen. Eine barrierefreie Seite schließt niemanden aus — das ist Reichweite, die Ihre Wettbewerber liegen lassen.
Und: Vieles, was Barrierefreiheit verlangt, verlangt Google auch. Saubere Struktur, Alternativtexte, schnelle und klar bedienbare Seiten zahlen direkt auf die Sichtbarkeit ein. Bei uns ist beides derselbe Handgriff: Jede neue Website ab 2.500 € Festpreis wird barrierefrei gebaut, ohne Aufpreis. Kein Ausweis von Umsatzsteuer gemäß § 19 UStG — die genannten Beträge sind Endbeträge.
Technik-Demo
Sehen statt lesen.
Auf unserer Technik-Demo läuft im Browser, was moderne Web-Technik heute kann — von Hand gebaut, mit derselben Technik wie in Kundenprojekten. Kein Kundenprojekt, keine Vorlage.
Häufige Fragen
Gilt das BFSG für meine Website?
Nur, wenn Verbraucher darüber Verträge abschließen oder buchen können — etwa Shop, Terminbuchung oder Bestellformular — und Sie kein ausgenommenes Kleinstunternehmen sind (unter zehn Beschäftigte, bis zwei Millionen Euro Umsatz, bei Dienstleistungen). Eine reine Visitenkarten-Website ist in der Regel nicht betroffen. Wir prüfen das kostenlos für Ihren konkreten Fall.
Ich bin Kleinstunternehmer — kann ich das Thema ignorieren?
Die gesetzliche Pflicht trifft Sie bei Dienstleistungen meist nicht. Ignorieren würden wir es trotzdem nicht: Barrierefreiheit bringt Reichweite und bessere Google-Sichtbarkeit — und wenn Ihre Website ohnehin neu gebaut wird, kostet sie nichts extra.
Was droht, wenn ich betroffen bin und nichts tue?
Die Marktüberwachung kann Maßnahmen bis zur Untersagung anordnen, Bußgelder sind möglich, und Wettbewerber oder Verbände können abmahnen. Realistisch beginnt es meist mit einer Aufforderung zur Nachbesserung — teuer wird es, wenn man die aussitzt.
Was kostet es, eine bestehende Website barrierefrei zu machen?
Das hängt vom Fundament ab. Bei technisch sauberen Seiten sind es oft überschaubare Anpassungen; bei alten Baukasten-Seiten ist der Neubau ab 2.500 € häufig günstiger als die Flickerei. Wir sagen Ihnen nach dem kostenlosen Check, welcher Fall Sie sind. Kein Ausweis von Umsatzsteuer gemäß § 19 UStG — die genannten Beträge sind Endbeträge.
Sind Ihre Websites automatisch barrierefrei?
Ja. Kontraste, Tastaturbedienung, Alternativtexte, Struktur, Formulare, reduzierte Bewegung — das ist bei uns Standard und kein Zusatzpaket. Unsere eigene Website hält sich an dieselben Regeln.
Reicht ein Barrierefreiheits-Overlay oder Plugin?
Nein. Overlay-Tools legen sich über die Seite, statt sie zu reparieren, und gelten unter Fachleuten wie Betroffenen als unzureichend — teils machen sie die Bedienung sogar schlechter. Barrierefreiheit entsteht im Bau der Seite, nicht in einem Widget darüber.
Unsicher, ob Ihre Website betroffen ist?
Schicken Sie uns Ihre Website — wir sagen Ihnen kostenlos und ehrlich, ob das BFSG für Sie gilt und was, wenn ja, wirklich zu tun ist.
Kontakt
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Schreiben Sie kurz, worum es geht — wir schauen uns Ihre Situation an und melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Kostenlos und unverbindlich.