Auftragsbedingungen
Fassung vom 06.08.2026 · These terms are binding in German only; no English translation is provided.
1. Geltung
Diese Bedingungen gelten für alle Aufträge, die über das Floxa-Kundenportal unter www.floxa.de/portal freigegeben werden. Anbieter ist Floxa, Inhaber Paul Ler, Washingtonring 14, 71686 Remseck am Neckar.
Die Leistungen richten sich an Unternehmerinnen und Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn Floxa ihnen in Textform zugestimmt hat.
2. Zustandekommen des Auftrags
Der Auftraggeber reicht im Portal einen Wunsch ein. Floxa schätzt den Aufwand und stellt ihn im Portal sowie per E-Mail als Angebot ein, mit Angabe der Stundenzahl, des Stundensatzes und des sich daraus ergebenden Betrags.
Ein Auftrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber diesen Aufwand im Portal ausdrücklich über die Schaltfläche „Verbindlich freigeben“ bestätigt. Zeitpunkt, freigebende Person, Leistung und Betrag werden protokolliert; beide Seiten erhalten unmittelbar eine Auftragsbestätigung per E-Mail.
Ohne diese Freigabe beginnt Floxa nicht mit der Arbeit, und es entsteht keine Vergütungspflicht. Eine Freigabe kann nicht einseitig zurückgenommen werden; § 8 bleibt unberührt.
3. Vergütung
Abgerechnet wird nach dem im Angebot genannten Stundensatz. Der im Angebot genannte Betrag ist der Endbetrag: Floxa weist keine Umsatzsteuer aus (§ 19 UStG).
Leistungen, die ausdrücklich als „im Paket enthalten“ freigegeben wurden, werden nicht gesondert berechnet.
4. Mehraufwand
Zeigt sich während der Umsetzung, dass der geschätzte Aufwand nicht ausreicht, hält Floxa bei der freigegebenen Stundenzahl an und legt den Mehraufwand als neues Angebot im Portal vor. Mehraufwand wird nur nach erneuter Freigabe berechnet.
Wird weniger Zeit benötigt als geschätzt, wird nur die tatsächlich angefallene Zeit berechnet.
5. Mitwirkung des Auftraggebers
Floxa benötigt für viele Leistungen Zugänge, Texte, Bilder oder Freigaben Dritter. Der Auftraggeber stellt diese rechtzeitig bereit. Verzögerungen, die daraus entstehen, verlängern vereinbarte Zeiträume entsprechend.
Der Auftraggeber sichert zu, dass er an überlassenen Inhalten die nötigen Rechte hält.
6. Zahlung
Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss der jeweiligen Leistung, bei laufender Betreuung monatlich. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar.
7. Leistungen und Ergebnisse
Floxa schuldet die sorgfältige Ausführung der beauftragten Leistung. Bei Suchmaschinenoptimierung und Online-Marketing schuldet Floxa keinen bestimmten Ranking-, Sichtbarkeits- oder Umsatzerfolg: Die Platzierung in Suchergebnissen hängt von Verfahren Dritter ab, auf die Floxa keinen Einfluss hat.
Ergebnisse werden dem Auftraggeber mit vollständiger Bezahlung zur Nutzung überlassen. Bis dahin verbleiben die Nutzungsrechte bei Floxa.
8. Laufzeit und Kündigung
Laufende Betreuung kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Einzelaufträge können bis zum Beginn der Umsetzung kostenfrei storniert werden. Danach wird die bis dahin angefallene Arbeitszeit berechnet.
9. Haftung
Floxa haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Floxa nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertrauen darf, und der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
10. Daten und Vertraulichkeit
Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Seite vertraulich. Wie Floxa personenbezogene Daten verarbeitet, steht in der Datenschutzerklärung. Soweit Floxa personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag.
11. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz von Floxa. Änderungen dieser Bedingungen teilt Floxa in Textform mit; für bereits freigegebene Aufträge gilt die Fassung, die zum Zeitpunkt der Freigabe im Portal protokolliert wurde.